Mainhattan am Hauptbahnhof, da flatterten zusammengetackerte Blätter im Luftzug an- und abfahrender Züge am Bahnsteig. Ich fing an zu lesen:

Slave Auction or Slave Market in Rome
Vor kurzem kam ich zur späten Stunde an einer Bar in Frankfurt mit einem Mann ins Gespräch, der bereits einen eher flotten Tango mit dem Weingeist tanzte. Nur ein Glas Wein später stellte sich heraus, dass es sich um einen Personalvermittler handelte. Ich saß eigentlich nur neben ihm; es drängte ihn wohl, mir etwas zu erklären. Trotz seines nicht ganz so geringen Alkoholpegels drückte er sich sehr deutlich aus – die Inhalte waren noch klarer:
Wenn man die Wahl hat, hat man die Qual – man ist selbstbestimmt. Doch was ist, wenn man sich durch eine finanzielle Not heraus gezwungen sieht mit einem Zuhälter zu liebäugeln? Was, wenn man sich sogar unter Androhung von harten Sanktionen des Staates unter Druck gesetzt fühlt? Wo bleiben dann die Würde und die Selbstbestimmung? Die Rede ist von den ALG II-Empfängern. Hauptsache irgendwie Kohle (r)anschaffen und seine Vita für den potentiellen Arbeitgeber attraktiv machen? Auch wenn man alle sechs Monate bei der Zeitarbeitsfirma neu angestellt wird und aus Sicht des Kündigungsschutzes regelrecht ständig Vogelfrei ist! Wenigstens bewahrt das Bundesurlaubsgesetz die Huren davor, dass der besagte Mädchenhirt zum Urlaub in der Zeit zwingen kann, in welcher gerade kein Freier in Aussicht steht. Doch zum Glück wird man am Ende in eine ersehnte Festanstellung eingeführt, oder nicht? Wenigstens darf man sich ab dem 1. Mai dieses Jahres auf eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze von 7,79 Euro in der Zeitarbeitsbranche freuen. Sie wurde eingerichtet, um den vielleicht harten Schlag durch die ebenfalls ab dem Tag der Arbeit 2011 erweiterte Arbeitnehmerfreizügigkeit der EU zu puffern, denn dann kommen Arbeitsnehmerkonkurrenten aus Polen, Tschechien und weiteren Ländern auf uns zu. Bei einer angenommenen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden wird man somit in etwa 930 Euro netto haben, wovon noch Lebenshaltungskosten und insbesondere Fahrtkosten zur Arbeit bezahlt werden müssen. Jetzt vergleichen wir das doch einmal: Das ALG II würde bei einer alleinlebenden Dirne um die 800 Euro betragen – jedoch hätte sie keine Fahrtkosten. Somit wird man, insbesondere durch eventuelle Steuerrückerstattungen, vielleicht knapp ohne staatliche Hilfe leben können, was doch immerhin schon mal ein Anfang sein wird. Die genannten Werte sind nur Schätzungen und werden im Einzelfall natürlich variieren. Aber das Folgende trieft nur so von Fakten.
Aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) geht hervor, dass mehr als die Hälfte aller Zeitarbeitskräfte innerhalb von drei Monaten wieder ohne Beschäftigungsverhältnis sind. Lediglich 10% kommen über die Leiharbeit zu einer Festanstellung. Mit zunehmendem Qualifikationsgrad wächst die Chance, in eine unbefristete Beschäftigung zu wechseln. Er muss mit durchschnittlich 20% weniger Geld als ein Stammbeschäftigter klarkommen – entsprechend ist auch die empfundene gesellschaftliche Degradierung dieser Ausgebeuteten. Das Ergebnis zeigt, dass der Arbeitsmarkt eine Drei-Klassen-Gesellschaft geworden ist. An der Spitze befinden sich die Angestellten in Vollzeit (60%), gefolgt von den Teilzeitarbeitnehmern (30%). Die Leiharbeiter und andere befinden sich an dritter Stelle. Aber was hat das schon mit diesen Hartz-Geschichten und ALG-II-Sachen zu tun? Laut DIW Berlin stieg die Zahl der Zeitarbeitnehmer seit der Hartz-Reform 2004 mit enormem Tempo. Das zeigen auch die Daten der Bundesagentur für Arbeit: Im August 2003 betrug die Zahl der Leiharbeitnehmer 371.309. Seit 2004 stieg die Zahl kontinuierlich bis Juli 2008 auf 823.101 – mehr als doppelt so viele wie in 2003. Im Jahr 2000 lag sie noch bei 340.000 Zeitarbeitnehmern. Doch als die Finanz- und Wirtschaftskrise von 2007 auch die Realwirtschaft zum Ende des Jahres 2008 erreicht hatte, brachen die Zahlen der Leiharbeiter merklich ein – im April 2009 verzeichnete die Bundesagentur für Arbeit nur noch 580.092 Leiharbeiter. Bis Oktober 2010 stieg die Anzahl der Leiharbeiter wieder – auf ganze 923.000 Menschen.
Machen wir nun, um überhaupt die Entwicklung zu dieser möglich gewordenen prekären Lebenssituation nachvollziehen zu können, einen kurzen Abstecher in die Vergangenheit: Schon im antiken Griechenland und danach im Römischen Reich war die Sklaverei ein Mittel, um einen Teil der Menschen in einen bequemen Status zu bugsieren und diesen zu halten, ohne selbst unangenehme Arbeiten verrichten zu müssen oder fremdbestimmt zu leben. Nach dem Untergang des Römischen Reiches entwickelte sich im frühen Mittelalter das Lehnswesen. In diesem Feudalismus manifestierte sich die frühere Sklavenhaltergesellschaft in neuem Gewand (Heiliges Römisches Reich) und durchlief eine Entwicklung bis in die frühe Neuzeit hinein. Die Untertanen der Grundherren – neben den Pächtern und Hörigen, welche sich mehr oder minder aus freien Stücken vom Großgrundbesitzer abhängig machten, gehörten zu den Abhängigen auch die Leibeigenen – hatten Abgaben und Frondienste zu leisten, die zu herausragend angenehmen Lebensqualitäten der über ihnen Stehenden führte. Doch für diesen Gehorsam erhielten die Untergebenen Schutz und Schirm (Misserntenkompensierung u. Ä.) – dafür hätte man auch eine Versicherung mit angemessenen Beiträgen abschließen können. Die „freien“ Bauern waren jedoch wehrpflichtig – man bedenke: Kriege und Fehden gab es fast jedes Jahr. So arbeitete man einen großen Teil seines Lebens für den übermäßigen Wohlstand einiger Weniger. Nicht umsonst heißt es „ … nach Gutsherrenart“. Gerade die Leibeigenen wurden im Gegensatz zum Sklaven nun eher wie Hunde anstatt Waren betrachtet. Das Herrchen hatte eine gewisse Verantwortung für den Leibeigenen, und das Mündel gar einige „Rechte“. In den Bauernkriegen, welche im ersten Viertel des sechzehnten Jahrhunderts stattfanden, wehrten sich dann die Unterjochten und wurden blutig niedergeschlagen. Erst die Bauernbefreiung durch die Agrarreformen des 18. und 19. Jahrhunderts führte zu einem halbwegs menschenwürdigen Dasein. Die industrielle Revolution förderte den Wohlstand für alle bis in unsere heutige Zeit hinein. Die Gesellschaftspyramide des Kapitalismus ersetzte letztendlich die alte Lehnspyramide. Bauern wurden zu modernen Lakaien, die nicht nur durch die Hartz-Gesetze ihre neuen Geißeln fanden.
Aber bleiben wir bei der Knute für unsere Bedrängten, die nur noch den Abstieg in die Obdachlosigkeit gehen können, wenn sie nicht auf den Pfad des Prekariats überwechseln: Das AÜG und die damit legitimierten Vasallen der Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen. Wie dachten einst die gelehrten Advokaten darüber? In der Bundesrepublik Deutschland war seit Anbeginn ihrer Zeit die Bundesanstalt (neuerdings „Bundesagentur“) für Arbeit alleinige kostenfreie Arbeitsvermittlungsinstitution. Ergo waren private Arbeitsvermittler verboten. Doch auf welchen rechtsethischen Gedanken basierte diese Entscheidung? Ein Auszug aus dem Artikel der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) von Frank Oschmiansky, Diplom-Politologe, gibt einen kurzen und klaren Einblick zu dieser Fragestellung: „Eine verfassungsrechtliche Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 1967 bestätigte das Vermittlungsmonopol. Die Richter führten aus, dass man verhindern wolle, dass private Arbeitsvermittler sich an den Notlagen und der Hilflosigkeit von Arbeitsuchenden sowie deren geschäftliche Unerfahrenheit durch hohe Vermittlungsentgelte bereichern.“ Es sollte aber auch verhindert werden, dass die Stammbelegschaft in mögliche Entleihbetriebe wechselt. Doch dann begann das Zeitalter der Deregulierung und Flexibilisierung des Arbeitsmarktes: 1972 wurde mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) der Startschuss gegeben. Der Nährboden für die Zeitarbeitsbranche war geboren – jedoch nur, um diesen Spross in geordnete Bahnen wachsen zu lassen: Deregulierung und Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, jedoch nicht auf Kosten des Arbeitnehmers, oder etwa doch? An diesem Gesetz (AÜG) wurde in den kommenden Jahren bis zum Zäsurjahr 2004 (Hartz-Gesetze) geschliffen: 1985 wurde die erlaubte Überlassungsdauer von 3 auf 6 Monate verlängert – es folgten weitere Verlängerungen in Etappen bis zum Jahr 2004, in welchem die Überlassungshöchstdauer dann komplett aufgehoben wurde. Aber um den vermieteten Arbeitnehmer endgültig „vogelfrei“ zu erklären, musste es ermöglicht werden, ihn je nach „Auftragslage“ wiederholt zu kündigen und wieder einzustellen. Das Hindernis dieses Vorhabens nannte man Wiedereinstellungssperre und wurde ebenfalls 2004 aufgehoben! Nun darf sich ein Arbeitnehmer, wenn er will, vermieten lassen, ohne die begründete Annahme und Hoffnung zu haben, dass er noch über die maximale Probezeit von 6 Monaten hinaus bei der privaten Arbeitnehmerüberlassungsfirma angestellt bleiben wird, um in den Genuss des Kündigungsschutzes zu kommen – wer will das auch schon? Nach 6 Monaten im Arbeitsverhältnis bräuchte ein Arbeitgeber ja auch einen Kündigungsgrund, was doch an sich schon unerhört ist, oder? Vergessen dürfen wir aber niemals, dass diese Kränkungen und Demütigungen nur diejenigen betreffen, die eigentlich keine Wahl mehr haben – also in gewisser Hinsicht gezwungen sind.
Alle übrigen Proletarier, die eine realistische und lebenssichernde sowie würdevolle Alternative haben, sehen diese Arbeitskraftvermietung schlicht als eine Möglichkeit in den ersten Arbeitsmarkt ohne AÜG-Bindung zu gelangen, oder können dieser Zeitarbeit gar etwas abgewinnen – immerhin können sie selbstbewusst und eigenmächtig verhandeln, ohne bei Nichteinhaltung einer Auflage eine Form der Bestrafung durchstehen zu müssen – wie sie für ALG-II-Empfänger vorgesehen sind. Im Wesentlichen findet man diese SGB II-Opfer in den unteren Schichten unserer Gesellschaft. Da, wo Chancengleichheit fragwürdig und eine moderne Form der Sklaverei geschaffen wird. Denn wenn ein Mensch mit seiner Arbeit sich und seine Familie versorgen will und vielleicht auch im Kapitalismus aufsteigen möchte, so gelingt dies nur, wenn er nicht von vornherein auf moderne perfide Art unterdrückt und ausgebeutet wird! Dabei Spielt die Psychologie eine wesentliche Rolle, aber auch die Würde des strebenden Individuums. Denn wenn ein strebsamer Arbeitnehmer nicht in reguläre Arbeit kommt, so muss er in Zeitarbeit, wenn er ganz unten angekommen ist. Dort wird er praktisch in seinen Rechten eingeschränkt. Nun untersteht er nicht mehr freiwillig nur dem Arbeitgeber, sondern einem Luden, der ihn prostituiert – noch einen Schritt mehr fremdbestimmt, wenn man sonst nur Penner werden kann. Ein stetiger Konkurrenzkampf mit Festangestellten, Stigmatisierung als Arbeitnehmer zweiter Klasse, meist ein geringeres Einkommen als ein Kollege in Festanstellung, eine wahrhaftig erlebte Demütigung. Da ist sie dann, die Peitsche, die auf einen einschlägt und brüllt: „Sei so gut wie du kannst, damit du vielleicht übernommen wirst. Mach’s für `nen Euro weniger und stocke auf, vielleicht wird es dann was.“ Doch was, wenn dies nur jedem Zehnten gelingt (s. o.)? Für die einen Erfahrung und freudige Abwechslung, wo andere ihre Hölle finden. Ein Dauerzustand, ein Teufelskreis aus dem man nur schwer herauskommt! Auf Dauer führen diese prekären Arbeitsverhältnisse bei den meisten betroffenen Menschen zu psychischen Problemen, die es wiederum immer schwerer machen überhaupt noch aus dieser Misere herauszugelangen. Versetzen sie sich mit all Ihren empathischen Fähigkeiten einmal in diese Lage – herrlich, oder? Wenn man ein Sadomasofreund ist. Doch so gehen wir nun mal mit den „Schwächsten“ in unserer Gesellschaft um, die keine Wahl haben (bis auf den endgültigen sozialen und finanziellen Abstieg) – wir halten sie klein und erschweren einen Aufstieg per Dekret.
Schauen wir uns nun einmal die Welt da draußen an, wie sie heute ist. Gibt es Anhaltspunkte für neuzeitliche Ausbeutung und gar Frondienste? Scheinbar schon: Das weltweit größte Personalvermittlungsunternehmen der Welt heißt Adecco. Es wirbt auf seiner Seite damit, dass es jeden Tag mehr als 600.000 Arbeitskräfte und 100.000 Unternehmen zusammenbringt. Schaut man nun mal in den von Adecco veröffentlichten Berichten zu 2010 nach, findet man einen Umsatz von 18,68 Milliarden Euro. Zieht man nun alle Aufwendungen ab und schaut nach dem Jahresüberschuss (Reingewinn), dann springt die Zahl von 423 Millionen Euro hervor – 2009 waren es noch 8 Millionen Euro! Das scheint nun so weiterzugehen. Doch sind diese Reingewinne nicht schlicht und ergreifend die puren Renditen aus Vermietungen von Menschen? Wenn ich einen Menschen an jemanden vermittle, alle meine Aufwendungen verlange, auch eine angemessene Bezahlung für meine Umstände (Arbeit) und dann noch etwas mehr einfordere – ist das dann nicht Ausbeutung in Reinstform? Mein Sklave trägt jedoch nun eine Toga und ist so geistig umnebelt, dass er nur diese an sich sieht. Teilen wir die 423 Millionen Euro durch 600.000 Arbeitskräfte, so erbringt jeder Bauer eine Fron im Wert von 705 Euro im Jahr 2010. Schach und matt! Geht unsere Gesellschaft seit den letzten Jahren einen historischen Schritt zurück? Wie wäre es, wenn die Kirche beispielsweise eine Arbeitnehmerüberlassungsfirma gründete, die gleichen Konditionen wie andere Zeitarbeitsfirmen anböte, jedoch die Kosten für die Firmen, an die vermietet würde, minimal hielte, indem diese christliche Zeitarbeitsfirma so kalkulierte, dass explizit kein Reingewinn entstünde. Es fände sich auf dem Markt kein günstigeres Zeitarbeitsunternehmen mehr und aus ethischer Sicht dürfte man sich dann wohl wohler fühlen! Der in irgendeiner Form sozusagen rückgeführte Reingewinn würde dann entweder dem Arbeitnehmer oder Mieter zugutekommen – auf jeden Fall aber erhielten die Lehnsherren und Vasallen keine Frondienste mehr, weil sie im Konkurrenzkapitalismus zerfleischt würden, wenn sie ihre Jahresüberschüsse nicht auch abstimmten. Könnte dieser Traum einer Milchmädchenrechnung entsprungen sein, ist das alles ein Hirngespinst?
So wie dieser Personalvermittler redete, war er vielleicht doch eher ein Sklavenmoralist im Anzug – kurz sah ich ihn vor meinem geistigen Auge im blutverschmierten, anachronistischen und vollends abgewrackten Frack! Gerade zum Ende des Abends schien er mir mit seinem Utopia doch sehr geistesabwesend. „Soll sie doch alle der Teufel holen!“, warf ich abwertend ein. Dieser erbärmliche Moralapostel spuckte daraufhin regelrecht spöttisch: „Tut Adecco doch!“ Adecco als Herr der Fliegen, Mephistopheles, als moderner Beelzebub – welch ein interessantes Bild.
Aber was denkt die Kirche denn offiziell über die angeblich Gegeißelten unserer Gesellschaft und die Arbeitnehmerüberlassung? Einen Hinweis darauf fand ich im Bistum Fulda? Die Stiftung SkF, welche durch den Bischof von Fulda Heinz Josef Algermissen im November 2007 gegründet wurde, lud im Januar dieses Jahres in die Theologische Fakultät zu einem Vortrag ein, dessen Titel „Zum Glück gibt es Arme“ schon erahnen ließ, welchen Standpunkt der Klerus vertrat. Referent war Pater Prof. Dr. Friedhelm Hengsbach: „Der Glaube, dass der Markt an sich alles regeln kann, und die Verdrängung von Moral und Religion haben zur Verschärfung der Armut geführt.“ Gerechtigkeit habe etwas mit Gleichheit zu tun; und Armut sei kein Schicksal, sondern sie werde gemacht durch die Nicht-Armen. Aus seiner Sicht sind Beispiele hierfür die Leih- und Zeitarbeit. Er ging sogar so weit, von einem „Bürgerkrieg der Regierungen gegen die Hartz-IV-Empfänger“ zu sprechen. An dieser Stelle darf man nicht vergessen, dass dieser Mann heute zu den bekanntesten Sozialethikern in Deutschland zählt. Wie war das noch mal: „Die Richter führten aus, dass man verhindern wolle, dass private Arbeitsvermittler sich an den Notlagen und der Hilflosigkeit von Arbeitsuchenden sowie deren geschäftliche Unerfahrenheit durch hohe Vermittlungsentgelte bereichern.“